Handwerksbäckerei Büsch macht deutlich:

„Weder Larvenpulver vom Mehlwurm noch Insektenmehl in unseren Produkten“

12. Februar 2025

Kamp-Lintfort. Seit dem 10. Februar ist die Verwendung von Larvenpulver des Mehlwurms in Lebensmitteln zugelassen. Bereits seit 2023 ist der Einsatz von Insektenmehl in Lebensmitteln erlaubt. Die in Kamp-Lintfort ansässige Handwerksbäckerei Büsch erhielt dazu bereits einige Anfragen. Die Kunden sind verunsichert und fragen, ob auch die Handwerksbäckerei von der Zulassung Gebrauch macht und jetzt oder zukünftig Larvenpulver vom Mehlwurm und/oder Insektenmehl beimischt.

Das Unternehmen erklärt dazu:
„Als traditionelle Handwerksbäckerei steht für uns die Qualität unserer Produkte an oberster Stelle. Durch unsere traditionelle Herstellungsweise und den Einsatz von regionalen und hochwertigen Rohstoffen verleihen wir unseren Produkten ihren besonderen und einzigartigen Geschmack“, erklärt Geschäftsführer Dirk Jonack.

„Eine Verwendung von „Larvenpulver vom Mehlwurm“ sowie „Insektenmehl“ sind für uns keine Option. Ganz ausdrücklich: Wir haben bisher - und werden auch zukünftig – weder das eine noch das andere in unserer Backstube einsetzen. Wir setzen ausschließlich traditionelle Rohstoffe für Backwaren ein und werden dies auch in Zukunft tun“, erklärt Geschäftsführer Norbert Büsch.

„Und das gilt auch für unsere Lieferanten. Unsere Kunden können sich sicher sein, dass wir unsere Lieferanten und deren Rohstoffe weiterhin explizit prüfen. Denn gemäß Artikel 9 der Verordnung des Europäischen Parlaments (VO) 2015/2283 müssen die betroffenen Lebensmittel (also Lebensmittel mit eingesetztem Larvenpulver vom Mehlwurm oder Insektenmehl) deutlich gekennzeichnet werden, sodass wir absolut sicher sein können, dass diese nicht in unseren Backwaren Verwendung finden“, so Geschäftsführer Winfried Fletschinger.